ElvisElvis.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Elvis zwischen der zynd GmbH und ihren Kundinnen und Kunden. Elvis richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 UGB — ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Vertragspartner ist die zynd GmbH, Spittelwiese 15, 4020 Linz, FN 575396x, Landesgericht Linz (im Folgenden „Anbieter“).

1.2 Diese AGB gelten für die Bereitstellung der Software „Elvis“ als Software-as-a-Service sowie für alle damit verbundenen Leistungen.

1.3 Abweichenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur wirksam, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zustimmt.

1.4 Der Kunde bestätigt mit Vertragsabschluss, dass er Unternehmer ist und den Vertrag zum Zweck seines Geschäftsbetriebs abschließt. Die Bestimmungen des KSchG und des FAGG finden daher keine Anwendung.

2. Vertragsabschluss

2.1 Die Darstellung der Tarife auf der Website ist eine unverbindliche Einladung zur Angebotsstellung.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Registrierung abschließt und der Anbieter den Zugang freischaltet oder die Bestellung ausdrücklich bestätigt.

2.3 Bei Enterprise-Vereinbarungen kommt der Vertrag durch beiderseits unterfertigtes Angebot zustande. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

3. Leistungsumfang

3.1 Der Anbieter stellt dem Kunden Elvis für die Vertragsdauer über das Internet zur Nutzung bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif und der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

3.2 Die Bedienung erfolgt unter anderem über WhatsApp. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass WhatsApp ein Dienst eines Drittanbieters ist, dessen Verfügbarkeit und Nutzungsbedingungen der Anbieter nicht beeinflussen kann. Ausfälle oder Änderungen bei WhatsApp begründen keinen Mangel der Leistung des Anbieters.

3.3 Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und zu ändern, solange der vertraglich vereinbarte Kernnutzen erhalten bleibt.

3.4 Nicht Vertragsgegenstand sind die Beschaffung der Internetverbindung, Endgeräte, WhatsApp-Konten sowie Lizenzen für Inhalte, die der Kunde in Elvis einbringt.

4. Verfügbarkeit und Support

4.1 Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt, sofern sie nicht im Rahmen einer Enterprise-Vereinbarung ausdrücklich vereinbart ist. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind Wartungsarbeiten sowie Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere Ausfälle von WhatsApp, Netzbetreibern oder Rechenzentren).

4.2 Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und, soweit zumutbar, vorab angekündigt.

4.3 Support erfolgt per E-Mail an elvis@aktenschrank.at an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage). Weitergehende Reaktionszeiten gelten nur, wenn sie im Rahmen einer Enterprise-Vereinbarung ausdrücklich zugesagt wurden.

5. Hinweis zu KI-generierten Ergebnissen

5.1 Elvis nutzt KI-Modelle, um Antworten, Zusammenfassungen, Transkriptionen und Angebotsentwürfe zu erzeugen. Solche Ergebnisse können unvollständig oder unrichtig sein.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, Ergebnisse vor der Verwendung — insbesondere vor der Weitergabe an eigene Kunden, vor Preiszusagen, Angeboten oder rechtsverbindlichen Erklärungen — auf Richtigkeit zu prüfen. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten inhaltlichen Erfolg der KI-Ausgaben und übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die der Kunde auf ungeprüfte Ausgaben stützt.

5.3 Elvis leistet keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung.

5.4 Elvis ist ein KI-System im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung); seine Ausgaben werden maschinell erzeugt. Der Kunde stellt sicher, dass die Personen, die Elvis in seinem Betrieb nutzen, darüber informiert sind. Gibt der Kunde von Elvis erzeugte Inhalte an Dritte weiter, trifft ihn eine allfällige Kennzeichnungspflicht als Betreiber selbst.

6. Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.

6.2 Zugänge sind personenbezogen. Die Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist unzulässig; für jede nutzende Person ist ein eigener Zugang zu erwerben.

6.3 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Einbringung der Inhalte in Elvis berechtigt ist, insbesondere in urheber-, wettbewerbs- und datenschutzrechtlicher Hinsicht, und dass er die erforderlichen Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen erfüllt.

6.4 Unzulässig sind insbesondere: das Einbringen rechtswidriger Inhalte, Versuche, die Software zu umgehen, zurückzuentwickeln oder zu überlasten, das automatisierte Auslesen der Dienste sowie die Weitergabe des Zugangs an Dritte.

6.5 Der Kunde hält den Anbieter hinsichtlich Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die aus einer Verletzung der Pflichten nach diesem Punkt entstehen.

7. Entgelte und Zahlung

7.1 Es gelten die bei Vertragsabschluss auf der Website veröffentlichten Preise bzw. die im individuellen Angebot vereinbarten Entgelte. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.2 Die Entgelte werden monatlich im Voraus verrechnet. Rechnungen werden elektronisch übermittelt und sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.3 Bei nutzerabhängigen Tarifen wird eine unterjährige Erhöhung der Nutzerzahl anteilig ab dem Zeitpunkt der Freischaltung verrechnet. Eine Verringerung wirkt ab der nächsten Abrechnungsperiode.

7.4 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB). Der Kunde ersetzt die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten. Der Anbieter kann den Zugang nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfrist sperren; die Entgeltpflicht bleibt davon unberührt.

7.5 Der Anbieter kann die Entgelte einmal jährlich mit einer Ankündigungsfrist von acht Wochen zum Beginn einer neuen Abrechnungsperiode anpassen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung zum Anpassungszeitpunkt kündigen.

7.6 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

8. Laufzeit und Kündigung

8.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gekündigt werden, sofern keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde.

8.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei schwerwiegenden Verstößen gegen Punkt 6 vor.

8.3 Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt) oder erfolgen über die dafür vorgesehene Funktion im Kundenkonto.

9. Daten des Kunden, Export und Löschung

9.1 Sämtliche vom Kunden eingebrachten Inhalte bleiben in seinem Eigentum bzw. seiner Rechtsinhaberschaft. Der Kunde räumt dem Anbieter das für die Leistungserbringung erforderliche, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränkte Nutzungsrecht ein.

9.2 Der Anbieter verwendet Kundeninhalte nicht zum Training eigener oder fremder KI-Modelle.

9.3 Zur Fehleranalyse und Qualitätssicherung protokolliert der Anbieter die Verarbeitung von Anfragen durch die KI-Modelle einschließlich der dabei verarbeiteten Inhalte. Die Protokolle werden auf eigener Infrastruktur in der EU gespeichert, nicht an Dritte übermittelt und sind ausschließlich der Geschäftsführung zugänglich. Der Kunde kann dieser Protokollierung jederzeit formlos widersprechen; sie wird dann für sein Konto deaktiviert. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

9.4 Der Anbieter stellt dem Kunden die eingebrachten Inhalte auf Anfrage zum Export bereit, auch nach Vertragsende. Danach werden sie gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

9.5 Verarbeitet der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien auf Wunsch des Kunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.

10. Nutzungsrechte an der Software

10.1 Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, Elvis bestimmungsgemäß im eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen.

10.2 Alle Rechte an der Software, ihrer Weiterentwicklung, an Marken und Kennzeichen verbleiben beim Anbieter.

11. Gewährleistung

11.1 Der Anbieter gewährleistet die vertragsgemäße Bereitstellung der Software. Unerhebliche Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit gelten nicht als Mangel.

11.2 Mängel sind unverzüglich nach Erkennen in nachvollziehbarer Form zu rügen (§ 377 UGB). Der Anbieter behebt Mängel durch Verbesserung; erst wenn diese zweimal fehlschlägt, stehen dem Kunden die weiteren Gewährleistungsbehelfe zu.

11.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate. Die Beweislastumkehr des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

12. Haftung

12.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Personenschäden sowie für Schäden aus Vorsatz und krasser grober Fahrlässigkeit.

12.2 Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist der Höhe nach mit dem vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Nettoentgelt begrenzt.

12.3 Der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, mittelbaren Schäden, Datenverlust sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter ist im Verhältnis zu Unternehmern ausgeschlossen.

12.4 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf ungeprüfter Verwendung von KI-Ergebnissen (Punkt 5), auf Ausfällen von Drittdiensten wie WhatsApp oder auf vom Kunden zu vertretenden Umständen beruhen.

12.5 Der Kunde ist verpflichtet, für ihn wesentliche Daten zusätzlich eigenständig zu sichern. Der Anbieter haftet für Datenverlust nur im Umfang des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung angefallen wäre.

12.6 Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.

13. Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

14. Referenznennung

Der Anbieter darf den Namen und das Logo des Kunden zu Referenzzwecken nennen. Der Kunde kann dem jederzeit formlos widersprechen.

15. Änderungen dieser AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Wirkung wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des IPRG.

16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Linz, Österreich.

16.3 Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der Zustimmung des Anbieters.

16.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

16.5 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; das gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.

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